FAQ – Häufig gestellte Fragen...      
 
"Ich bin interessiert an den von Ihnen angebotenen Leistungen. Können Sie auch den Jahresabschluss erstellen?"
"Kann ich, darf es aber nur im Angestelltenverhältnis.
Selbständigen Bilanzbuchhaltern ist das Erstellen von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie steuerliche Beratung durch das Steuerberatungsgesetz untersagt.

"Schade. Aber ich hätte da auch noch ein anderes Problem, eine besondere Abrechnung, die es nur in meiner Firma gibt..."
"Die angebotenen Leistungen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die Betriebswirtschaft Ihres Unternehmens ist ein sensibler Bereich, den ich gern individuell betreue." 

"Und wenn Ihnen ein Fehler unterläuft?"
"Für den großen Fehler, der theoretisch passieren könnte, ist meine Berufshaftpflichtversicherung zuständig - eine Erfahrung, auf die ich auch in Zukunft unbedingt verzichten möchte."

"Wollen Sie damit sagen, dass sie keine Fehler machen?"
"Das kann wohl niemand von sich behaupten. Selbstverständlich bessere ich kleine Fehler auf eigene Kosten nach." 

"Ihr Berufsabschluss liegt sicher schon ein paar Jahre zurück. Wie halten Sie sich auf dem Laufenden?"
"Durch Seminare und Informationsmaterial des Bilanzbuchhaltervereins und der
Krankenkassen, Internet, Gesetzbücher, Lexika..."

 


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Mein Leistungsangebot erstreckt sich auf die in § 6 Nr. 3 und 4
des Steuerberatungsgesetzes genannten zulässigen Tätigkeiten.
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